Zweitwohnungssteuer in Rheine – wer muss zahlen?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer. Sie soll zusätzliche Einnahmen für die Kommune bringen und Menschen motivieren, ihren Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet anzumelden. In in Rheine kann die Zweitwohnungssteuer insbesondere Pendler:innen, Studierende und Eigentümer:innen von Ferienwohnungen betreffen.
Wichtig: Die konkrete Ausgestaltung – also Höhe, Bemessungsgrundlage und Ausnahmen – richtet sich immer nach der jeweiligen Satzung der Stadt oder Gemeinde. Dieser Ratgeber erklärt dir die Grundprinzipien und typische Regelungen, damit du besser einschätzen kannst, ob du betroffen bist.
1) Was gilt als Zweitwohnung?
Eine Zweitwohnung ist in der Regel jede Wohnung, die nicht der Hauptwohnsitz ist. Typische Beispiele:
- angemietete Wohnung am Arbeitsort (Pendlerwohnung)
- Student:innenwohnung neben dem elterlichen Hauptwohnsitz
- Ferienwohnung oder Wochenendhaus
- weitere Eigentumswohnung, die gelegentlich selbst genutzt wird
Entscheidend ist, dass die Wohnung zum eigenen Wohnen geeignet ist und dir dauerhaft zur Verfügung steht – auch wenn du sie nur zeitweise nutzt.
2) Wer muss Zweitwohnungssteuer zahlen?
Steuerschuldner:in ist meist, wer die Wohnung „innehat“, also:
- Mieter:innen, die eine zweite Wohnung in in Rheine angemietet haben
- Eigentümer:innen, die eine weitere selbstgenutzte Wohnung besitzen
- Personen, die eine Wohnung dauerhaft nutzen, aber ihren Hauptwohnsitz an einem anderen Ort haben
Die Anmeldung als Nebenwohnsitz beim Einwohnermeldeamt dient häufig als Grundlage für die Steuerpflicht.
3) Wie wird die Zweitwohnungssteuer berechnet?
Die Berechnung hängt von der örtlichen Satzung ab. Häufige Modelle sind:
- Prozentsatz der jährlichen Nettokaltmiete
- Prozentsatz eines fiktiven Mietwertes bei Eigentumswohnungen
- Festbeträge nach Wohnungsgröße oder Lage sind in Einzelfällen möglich
Je nach Kommune kann die Steuer schnell einige Hundert Euro pro Jahr erreichen – bei großen oder teuren Wohnungen auch mehr.
4) Typische Ausnahmen & Befreiungen
Viele Satzungen kennen Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für:
- beruflich bedingte Zweitwohnungen von Verheirateten, wenn der Hauptwohnsitz am Familienort liegt
- Studierende mit geringem Einkommen (teilweise Befreiung oder Ermäßigung)
- bestimmte Dienstwohnungen
- Fälle besonderer sozialer Härte
Ob eine Befreiung möglich ist, ergibt sich aus der Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
5) Meldepflichten, Fristen & Konsequenzen
Wer eine Zweitwohnung bezieht, muss dies in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Die Kommune nutzt diese Daten zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer.
- Anmeldung des Nebenwohnsitzes innerhalb der gesetzlichen Meldefrist
- Zustellung eines Zweitwohnungssteuerbescheids
- Zahlungsfristen beachten (meist jährlich oder vierteljährlich)
- bei verspäteter Meldung drohen Nachforderungen und ggf. Bußgelder
💡 Tipp: Prüfe im Zweifel die Zweitwohnungssteuersatzung deiner Stadt bzw. Gemeinde oder lass dich steuerlich beraten – gerade wenn du mehrere Wohnsitze hast oder häufig zwischen Arbeits- und Familienort pendelst.
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